Modellvorhaben „Blankoverordnung“ – Bedeutung für Physiotherapeuten

Durch die Blankoverordnung erhält die Berufsgruppe der Heilmittelerbringer, wie beispielsweise Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen, mehr Spielraum bei der Auswahl und Dauer der Therapie von Patienten. Bisher lag die Verordnungshoheit nur in den Händen der Ärzteschaft. Mit dem Inkrafttreten des neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) wird den Therapeuten mehr Spielraum bezüglich der eigenen Befunderhebung gewährt.

Aktuelle Situation

In Anbetracht dessen werden zurzeit diverse Modellvorhaben zur Blankoverordnung bundesweit getestet. Dazu schließen die Krankenkassen mit den einzelnen Berufsverbänden (Berufsverband der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc.) Verträge ab. Nach einer dreijährigen Testphase soll darüber entschieden werden, ob sich die Versorgungsform der Blankoverordnung für die Regelversorgung eignet.

Sollten Patienten im Rahmen eines solchen Vorhabens behandelt werden, hat der behandelnde Therapeut mehr Möglichkeiten, selbst zu bestimmen, welche Behandlungsform sich am besten für eine erfolgreiche Therapie eignet – auch die Dauer und Häufigkeit der Behandlung bestimmt der Therapeut oder die Therapeutin selbst. Bisher oblag dieses Recht nur der Ärzteschaft und Heilmittelerbringer mussten sich konsequent an die Empfehlungen der Ärzte halten.

Blankoverordnung – wie könnte es weitergehen?

Schon im Jahr 2015 sollte das Positionspapier »Heilmittelerbringer stärker in die Versorgung einbinden« bei dem verabschiedeten GKF-Versorgungsstärkungsgesetz berücksichtigt werden. Das ist leider trotz Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2013 nicht geschehen. Das Positionspapier beinhaltet unter anderem die Forderung, in weiteren Modellvorhaben den „Direktzugang“ für qualifizierte Therapeuten zu prüfen.

Beim Direktzugang wird der Besuch beim Arzt nicht mehr notwendig, denn der Patient kann auch ohne die ärztliche Verordnung einen Hilfsmittelerbringer aufsuchen. Dieser stellt dann selbst eine Diagnose und entscheidet, welche Therapieform für den Patienten in Frage kommt oder ob eine ärztliche Untersuchung nötig ist. Mit dem Direktzugang könnten lange Wartezeiten auf Termine bei Ärzten minimiert werden und notwendige Therapien früher eingeleitet werden. Auch Kosten, vor allem im Bereich „diagnostischer Verfahren“, würden eingespart werden.

Fazit

„Die Neuerungen des HHVG sind durchaus positiv. Mit unseren Produkten bieten wir den Krankenkassen heute schon eine Lösung, die allen Anforderungen des HHVG Rechnung trägt. In den Prozessen bleiben den Krankenkassen alle Freiheiten offen, wie sie im Einzelnen abrechnen wollen und wie sie die Versorgungsabläufe optimieren wollen“, so Istok Kespret, Geschäftsführer der HMM Deutschland GmbH.

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