Einführung der eGK – ist die Nutzung Pflicht?

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bringt vor allem für die Versicherten viele Vorteile mit sich. Aber muss man tatsächlich von der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen, wenn man Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte? Laut einem Grundsatzurteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg „ja“. Das Gericht wies vor kurzem die Klage eines Mannes zurück, mit der Begründung, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und Weiterleben in einer analogen Welt bedeute. Des Weiteren sei die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nach verfassungsmäßigen Vorschriften abgelaufen. Somit bestehe kein Anspruch auf die Befreiung von der Benutzung der elektronischen Gesundheitskarte. Auch die Sorge um die Datensicherheit sei unbegründet, da der Missbrauch ebenfalls durch gesetzliche Vorschriften genauestens geregelt ist.

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte – Vorteile

Auf der Karte sind die Stammdaten der Patienten gespeichert, diese können auf freiwilliger Basis durch medizinische Daten erweitert werden. Das erleichtert vor allem für Ärzte die Arbeit um ein Vielfaches. So können beispielsweise Unverträglichkeiten von Medikamenten schon vor Beginn der Behandlung abgeklärt werden. Dennoch, der Versicherte bestimmt selbst, was gespeichert wird und wer im Endeffekt Zugriff auf die Daten hat.

Grundvoraussetzung – funktionierende Telematikinfrastruktur

„Die elektronische Gesundheitskarte soll die medizinische Versorgung verbessern. Und viele Faktoren sprechen dafür, denn durch den elektronischen Informationsaustausch sinkt das Risiko, dass wichtige Daten einfach verloren gehen. Auch nicht außer Acht zu lassen sind die elektronischen Medikationspläne, die vor allem für chronisch Kranke mehr Sicherheit bieten. Dazu bedarf es allerdings einer funktionierenden Telematikinfrastruktur, die den lückenlosen Informationsaustausch aller Akteure unterstützt und fördert. Die technischen Möglichkeiten sind da, aber werden noch nicht vollends genutzt. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes ist Deutschland aber auf einem sehr guten Weg, auch diese Herausforderungen zu meistern“, so Istok Kespret, Geschäftsführer der HMM Deutschland GmbH.

 

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