Häusliche Krankenpflege: ab Oktober 2017 Genehmigungsprozesse vereinfacht

„Das neue Formular ist anwenderfreundlicher – aber reicht das?!“

Egal, ob in der häuslichen Krankenpflege oder anderen Gesundheitsbereichen – um Anträge für bestimmte Leistungen zu stellen, muss man scheinbar studiert haben. Meistens sind die Formulare unstrukturiert und viel zu umfangreich. Auch die Formulierungen sind nicht nur für Laien unverständlich. Damit in diesem Bereich Fortschritte gemacht werden, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf ein neues Muster 12 geeinigt. Ärzte, Krankenkassen und vor allem Pflegedienste sollen ab 1. Oktober 2017 von diesem verschlankten und vereinfachten Antragsformular im Bereich der häuslichen Krankenpflege profitieren.

Ziel ist es dabei, die Pflegedienste zu entlasten und Bürokratieabbau in diesem Bereich abzubauen. So werden keine unnötigen Angaben mehr abgefragt, sondern sich inhaltlich nur auf Informationen konzentriert, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Gleichzeitig bildet das Muster 12 die Versorgungsrealität stärker ab, indem Medikamentengaben zum Beispiel zuerst aufgeführt werden.

„HMM unterstützt voll und ganz die Bestrebungen in Bezug auf die eGenehmigung. Die aktuellen Zustände beim Genehmigungsprozess der häuslichen Krankenpflege sind nicht tragbar. Hier wird kostbare Zeit, die eigentlich für die Pflege benötigt wird, sinnlos vergeudet,“ erklärt Istok Kespret, HMM Deutschland GmbH.

Mit der Überarbeitung des Musters 12 erfolgt sicher ein erster Schritt in die richtige Richtung, allerdings lautet das klare Ziel: „vollständige Digitalisierung“. Bis es soweit ist, sollten Vertreter des Gesundheitswesens selbst die Initiative ergreifen und digitale Lösungen stärker in ihren Arbeitsprozess einbinden. Auch die HMM Deutschland GmbH bietet solche digitalen Prozesse in ihrem Portfolio an.