Heilmittelverordnung – Neuerungen zum Jahreswechsel

In vielen Bereichen des Gesundheitswesens treten zum Jahreswechsel neue Regelungen in Kraft – das gilt auch für die Heilmittelverordnung. So vereinfacht sich beispielsweise das Genehmigungsverfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf, das sich vorher durch massive bürokratische Hürden auszeichnete.

Mit den Neuerungen in 2017 sind wir auf einem guten Weg. Vor allem Patienten, aber auch Ärzteschaft und andere Akteure des Gesundheitswesens profitieren davon. In Zeiten der Digitalisierung ist es dringend notwendig, überflüssige bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen und im Sinne der Vernetzung Prozesse effektiver zu gestalten, so Istok Kespret, Geschäftsführer der HMM Deutschland GmbH.


Heilmittelverordnung – was ist noch neu?

Per Gesetz entschieden: Arztpraxen dürfen nur zertifizierte Verordnungssysteme nutzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die sich im Einsatz befindenden Programme und Software-Lösungen alle benötigten Informationen der Heilmittel-Richtlinien enthalten. Es geht darum Standards zu schaffen – eine Software, die den lückenlosen Datentransfer unter allen Beteiligten ermöglicht, ist absolut notwendig. Das betrifft sämtliche Bereiche unseres Gesundheitssystems.

Schon heute gibt es auf dem Markt Lösungen, die vollautomatisch Verordnungen hinsichtlich Diagnose, Plausibilität und Zuzahlungen prüfen. Genau hier gilt es weiter anzusetzen und stets im Sinne des Patienten zu handeln, erklärt Istok Kespret, Geschäftsführer der HMM Deutschland GmbH.

Auch im Bereich der Physiotherapie könnte es zu Änderungen kommen

Viele Physiotherapeuten wünschen sich mehr Gleichberechtigung hinsichtlich Diagnose und Therapie. Zurzeit ist die Verordnungshoheit nur der Ärzteschaft überlassen. Mittels Blankoverordnung könnte man dies umgehen und den Physiotherapeuten mehr Freiraum bezüglich Dauer und Frequenz der zu ergreifenden therapeutischen Maßnahmen bei ihren Patienten einräumen. Kassen und Ärzteschaft hegen allerdings noch Vorbehalte gegenüber der Blankoverordnung, obwohl diverse Modellvorhaben gezeigt haben, dass die Patienten oft zufriedener mit ihrer Behandlung waren und zusätzlich Kosten gespart werden konnten.

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