HHVG: Die Vorteile!

„Bei der Vielzahl der Produkte, Anbieter und Besonderheiten, die es im Bereich Heil- und Hilfsmittel auf dem Markt gibt, sind viele Patienten und sogar Krankenkassen bei der Auswahl schnell überfordert. Es ist daher gut, dass der Gesetzgeber einschreitet, um für mehr Klarheit zu sorgen. Der gesetzliche Rahmen ist wichtig, aber die Umsetzung liegt bei den Beteiligten!“ bemerkt Istok Kespret, HMM Deutschland GmbH.

Ende Februar hat der Deutsche Bundestag das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beschlossen. Damit wird die Informations- und Beratungspflicht für Leistungserbringer und Krankenkassen geändert. Für Patienten ergeben sich durch die Neuregelung einige Vorteile.

Qualität bei der Vergabe von Hilfsmitteln: Krankenkassen werden durch die Neuregelung verpflichtet, bei ihren Entscheidungen über die Vergabe von Hilfsmitteln nicht nur den Preis, sondern auch Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Digitale Lösungen und Plattformen helfen ihnen dabei, den Sachbearbeitungsprozess zu vereinfachen und verschiedene Produkte auch im Hinblick auf Qualität zu managen. Patienten erhalten somit nicht das günstigste, sondern das am besten geeignete Hilfsmittel und können den Leistungserbringer in Bezug auf seine Leistung bewerten.

Transparenz über alle anfallenden Kosten: Bei Abrechnungen mit der Krankenkasse müssen Leistungserbringer künftig auch die mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten angeben. Dies schafft eine umfassende Transparenz und nachvollziehbare Abrechnungsmodalitäten.

Bessere Vergleichbarkeit medizinischer Produkte: Nicht nur die Vergabebedingungen für medizinische Hilfsmittel ändern sich. Krankenkassen müssen künftig auch über alle von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet informieren. Bei der Versorgung mit genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln müssen sie ihre Vertragspartner sowie die wesentlichen Inhalte abgeschlossener Verträge offenlegen. Dies gewährleistet eine Vergleichbarkeit verschiedener Angebote.

Verlässlichkeit in sensiblen Situationen: Die Vergabe von individuell angefertigten Hilfsmitteln und Hilfsmitteln mit hohem Dienstleistungsanteil darf mit Neuregelung des HHVG nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden. Dies schützt Patienten in hochsensiblen Situationen davor, sich aufgrund immer neuer günstigerer Angebote auf ständig wechselnde Produkte oder Leistungserbringer einstellen zu müssen.

Fazit

Das HHVG nimmt alle Seiten in die Pflicht und verbessert die Kommunikation und Transparenz für die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln. Damit beim Patienten auch die richtigen Signale ankommen, bieten speziell entwickelte Softwarelösungen und Online-Plattformen wie der HimiNavi den Krankenkassen Unterstützung und tragen zur Qualitätssicherung im digitalisierten Gesundheitswesen bei.