Die eVerordnung in der Praxis – nur Vorteile für alle Akteure

Voll-Digitale Prozesse, Eliminierung von Zeitfressern und Kostentreibern, dadurch eine viel schnellere Patientenversorgung: Die Vorteile der eVerordnung in der Praxis sprechen für sich. Im Fokus der Ausgestaltung steht dabei immer der Patient, doch die Umsetzung bringt allen Beteiligten erhebliche Vorteile. Und im Zeichen von Corona mit überfüllten Arztpraxen, Angst vor Ansteckung der meistens doch älteren Patienten und Patientinnen sind „berührungslose“ Verordnungs-, Verlängerungs- und Genehmigungsprozesse die einzige und beste Lösung für die Grundlage einer sicheren Hilfsmittelversorgung.

Istok Kespret, Geschäftsführer der HMM Deutschland GmbH, erläutert Beispiele für die Auswirkungen und Vorteile der eVerordnung für Patienten, Leistungserbringer und Ärzte.

Welche Vorteile bringt die eVerordnung für Hilfsmittel den beteiligten Akteuren?

Die eVerordnung für Hilfsmittel schafft für Patienten eine neue Rolle: Sie sind nicht länger nur Überbringer eines Rezepts an einen beliebigen Leistungserbringer. Sie werden künftig aktiv Beteiligte im Versorgungsablauf. Damit stellt die HMM den Patienten in den Mittelpunkt der digitalen Versorgung. Die eVerordnungs-Lösung der HMM legt dabei besonderes Augenmerk darauf, diskriminierungsfrei für Patienten und Leistungserbringer zu funktionieren: Jede und jeder Versicherte – gleich ob mit Smartphone, Tablet und Apps oder ohne – kann an dem Verfahren teilnehmen.

Die technischen Verbesserungen eliminieren Zeitfresser und Kosten und das schafft Spielraum für die Patienten. Leistungserbringer und Ärzte werden von ihren bürokratischen Aufgaben befreit – hin zu einer besseren und schnelleren Patientenversorgung.

Können Sie uns ein Beispiel der Neuerungen für die Leistungserbringer bzw. Sanitätshäuser nennen?

Die Branche der Sanitätshäuser in der Hilfsmittelversorgung hat bereits etwas Unglaubliches bewirkt: sie haben es mit ihren Partnern geschafft, das Kostenvoranschlags- und Genehmigungsgeschäft als eKV-Verfahren fast vollständig zu digitalisieren. Die Branche selbst ist bereits größtenteils digitalisiert. Da sind andere Bereiche des Gesundheitswesens noch meilenweit von entfernt.

Durch die vorgeschlagene Integration der Verordnung in den gesamten Prozess kommt eine enorme Effizienzsteigerung hinzu: Die Prozesse können nahtlos – von der Verordnung, über das Antrags- und Genehmigungsverfahren – aber auch ohne dieses – über die Lieferung und Logistik bis hin zur Zahlung – digital und ohne Medienbrüche durchgeführt werden. Die Daten und Informationen, die dabei entstehen, können mühelos in digitale Akten – zukünftig der ePA – eingebunden werden und stehen dem Patienten für seinen eigenen Service voll zur Verfügung. Die besorgten Nachfragen nach Genehmigungen, Auslieferungen, Terminen, Rückfragen – das alles lässt sich quasi als Nebenprodukt der Digitalisierung des gesamten Prozesses zum Wohle des Patienten und der Patientinnen nutzen – aber ohne dass es Voraussetzung wäre. Dieser Prozess ist zum Papier hin abwärtskompatibel, denn wir dürfen nicht vergessen, dass es noch recht lange dauern wird, bis alle Beteiligten Ärzte, Patienten und Krankenkassen geeignet vernetzt sind.

Was sagen die Ärzte zu Ihrer Lösung?

Wir haben natürlich nicht alle Ärzte befragt oder befragen können, aber wir haben mit Vertretern der Ärzteschaft intensiv diskutiert und auch im Rahmen des stattfindenden Pilotprojekts mit Ärzten direkt gesprochen.

Was wir bei diesen Gesprächen verstanden haben ist, dass in der Wahrnehmung der Ärzte insbesondere der Hilfsmittelprozess intransparent, bürokratisch und arbeitsintensiv ist. Hilfsmittel, Verträge und das Hilfsmittelverzeichnis sind unübersichtlich, schwer zu nutzen in der Anwendung, und die Vertragslage zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelleistungserbringern ist den Ärzten in der Regel völlig unbekannt. Wenn in dieser komplexen Versorgungslage irgendetwas nicht funktioniert oder unklar ist, dann werden Ärzte ganz natürlich wieder von ihren Patienten angesprochen und müssen helfen, womöglich durch Anrufe bei Krankenkassen oder Leistungserbringern.

Durch die Anbindung der Ärzte an die eVerordnungs-Lösung der HMM werden diese Probleme sämtlich, samt und sonders beseitigt. Die Lösung ist so überzeugend, dass alle Ärzte, die im Pilotprojekt aktiv sind, auf eine separate Vergütung verzichten, weil sie von den Vorteilen überzeugt sind und daher im Moment auch die Mehrarbeit im Pilotprojekt nicht scheuen.

Wäre das System heute bereits flächendeckend aktiv, würde es in der Corona-Krise Nutzen bringen für Patienten, Ärzte, Krankenkassen und Sanitätshäuser?

Davon bin ich absolut überzeugt. Die Corona-Krise führt an verschiedenen Stellen zu Problemen und Engpässen: Patienten gehen womöglich nicht mehr oder seltener zum Arzt aus Angst vor Überfüllung und Ansteckung. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei Hilfsmittelpatienten meistens um ältere Menschen handelt, die hochgradig gefährdet sind. Die Ärzte haben möglichweise Ressourcenprobleme durch anderweitig eingebundenes oder gar erkranktes oder fehlendes Personal. Die Krankenkassen haben definitiv das Problem, dass das eigene Personal auch großflächig nach Hause ins Home-Office geschickt wurde und sich die Genehmigungsprozesse womöglich massiv verzögern. Dass dies der Fall ist, zeigen die Bemühungen des GKV-Spitzenverbandes, die Voraussetzungen bei Genehmigungen in Bezug auf die Original-Papierverordnung zu erleichtern. Dies ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein bzw. eine Lösung, die mit manuellen Arbeiten einhergeht, weil auch dies jemand kontrollieren muss, spätestens bei der Abrechnung, die aber auch nur mit vieler Hände-Arbeit funktioniert. Ein Teufelskreis zu Lasten der Patienten und der beteiligten Sanitätshäuser und Leistungserbringer.

Wäre die eVerordnung nun flächendeckend verfügbar, würde sich folgende Vorteile im Gesamtprozess ergeben: Bei Erstverordnungen würde die Verordnung sofort zu der beteiligten Krankenkasse und / oder einem Leistungserbringer nach Wahl des Patienten gelangen. Folgeversorgungen oder Versorgungsverlängerungen könnten vom Patienten mit Hilfe seines Mobiltelefons und seiner Service-App zur Verlängerung bei der Krankenkasse beantragt werden – ganz ohne Rezept. Oder die Anforderung eines Folgerezepts beim Arzt über seine Service App starten. Digital und in Echtzeit. Die anschließende Genehmigung der Versorgung würde automatisiert nach Regeln erfolgen, die die Krankenkasse aus den Hilfsmittel-Verträgen und den internen Versorgungsdaten ableitet. Dadurch entsteht kein Genehmigungsstau, weil die automatischen Regelwerke nicht krank werden können.

Da die Daten zu Verordnung, Antrag, Genehmigung, Auslieferung und Empfangsbestätigung sämtlich digital vorliegen, kann auch die Abrechnung für das Sanitätshaus digital und in Echtzeit durchgeführt werden. Der Leistungserbringer erhält auf schnellste und effizienteste Weise mithilfe digitaler Rechnungsprüfung seine Bezahlung, weil die automatisierte Rechnungsprüfung ebenfalls virusresistent ist.